Warenort Korridor - Ausgang

Der Warenort Korridor – Ausgang dient zur zollrechtlichen Überwachung des Transportes von Waren im gewerblichen Güterverkehr von zugelassenen Warenorten in Vorarlberg in die Schweiz bzw. das Fürstentum Liechtenstein.

Auf einem Beförderungsmittel, welches für den Warenort Korridor – Ausgang angemeldet ist, dürfen zusätzlich zur Ausfuhr weitere Waren, welche folgenden anderen Zollverfahren unterliegen, mitgeführt werden, sofern diese in der Voranmeldung angeführt werden:

  • Ausfuhrabfertigungen Europäische Union
    - Angabe einer MRN
    - Angabe einer Rechnung bis zu 1.000 EUR und bis zu 1.000 Kilogramm
  • Waren des Versandverfahrens Europäische Union
  • Waren des ATA Verfahren (Carnet ATA, eATA)

Ist die Bestätigung von Dokumenten erforderlich muss dies zwingend in der Voranmeldung angegeben werden.

Der Prozessablauf eines Warenort Korridors – Ausgang wird in der untenstehenden Grafik dargestellt:

Warenort Korridor Ausgang

Erläuterungen zu den einzelnen Prozessschritten:

  1. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet eine Transportanmeldung (soweit noch nicht vorhanden) an das Schweizer Zoll-IT-System und erhält eine elektronische Nachricht als Antwort.
  2. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet eine Korridorvoranmeldung (Ausgang) „IEATBT51“ inkl. allfälliger beabsichtigter Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle an das Korridormodul.
  3. Als Bestätigung der erfolgreichen Korridorvoranmeldung und dem Erstellen eines neuen Geschäftsfalls (Border Transaction) sendet das Korridormodul eine Korridorbestätigung (Ausgang) „IEATBT52“ sowie den Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS).
  4. Der Wirtschaftsbeteiligte in Vorarlberg druckt den Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) aus. Dieser wird an den Fahrer des Beförderungsmittels übergeben und dieser fährt zur österreichischen Grenzzollstelle.
  5. Der Grenzübertritt im Ausgang wird digital im Korridormodul erfasst. Vorab werden allfällige Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle durchgeführt.
  6. Das Korridormodul sendet die elektronische Nachricht Grenzübertrittsbestätigung (Ausgang) „IEATBT53“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg.
  7. Das Korridormodul beendet den Geschäftsfall (Border Transaction). Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet die elektronische Nachricht „Mitteilung tatsächlicher Ausgang“ (IE590) für jede im Korridorverkehr beförderte Ausfuhranmeldung.

Stornierung eines Geschäftsfalls im Warenort Korridor - Ausgang
Die Stornierung eines Geschäftsfalls ist nur möglich, solange kein Grenzübertritt vollzogen wurde.

  1. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten sendet eine Stornierungsnachricht „IEATBT90“ an das Korridormodul.
  2. Als Bestätigung der erfolgreichen Stornierung sendet das Korridormodul eine Stornierungsbestätigung „IEATBT91“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten.

Besondere Hinweise

  • Das Beförderungsmittel muss sich im Falle des Warenort Korridor – Ausgang zum Zeitpunkt der Voranmeldung (IEATBT51) am angegebenen Warenort befinden.
  • Das Dokument „Grenzzollstellen – Ausgangsschein“ ist beim Transport der Waren immer ausgedruckt in Papierform mitzuführen.
  • Im Rahmen des Grenzübertritts ist der Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) bei dafür an den jeweiligen österreichischen Grenzzollstellen eigens vorgesehenen Einrichtungen (z.B. „Korridor Briefkasten“) verpflichtend einzuwerfen bzw. abzugeben.
  • Treten bei der Verarbeitung von Nachrichten Fehler auf, insbesondere durch fehlgeschlagene Prüfungen, so wird dies mittels Nachricht „IEATBT99“ vom Korridormodul rückgemeldet. Es ist daher unbedingt erforderlich, die entsprechenden Bestätigungsnachrichten („IEATBT52“, „IEATBT91“) abzuwarten.
  • Eine zeitgleiche Verwendung eines Kennzeichens eines Beförderungsmittels für mehrere Korridorverkehre in gleicher Richtung (Ausgang bzw. Eingang) ist nicht zulässig, solange der Prozess nicht abgeschlossen wurde.