Steuerfahndung entlarvt systematischen Lohnbetrug: Mehr als 2 Millionen Euro Steuern mit Blankobelegen hinterzogen
Ein Personalbereitsteller aus Österreich steht im Zentrum eines aufgedeckten Lohn- und Steuerbetrugs in Millionenhöhe. Nach einer routinemäßigen Prüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Jahr 2023 wurden massive Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zur Einschaltung des Amts für Betrugsbekämpfung und zur Aufnahme umfassender Ermittlungen durch die Steuerfahndung führten.
„Steuer- und Abgabenbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Niemand darf sich aus Steuerpflichten davonstehlen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
Im Fokus der Ermittlungen stand ein betrügerisches System, das insbesondere auf ausländische Arbeitskräfte abzielte. Diese mussten vor Dienstantritt Blanko-Kassabelege unterzeichnen. Im Rahmen der Lohnabrechnung wurden ihnen anschließend angebliche Vorschüsse („Akontozahlungen“) abgezogen, die tatsächlich nie ausbezahlt wurden. Zwei bereits vorliegende arbeitsgerichtliche Urteile bestätigten diese Vorgehensweise.
Löhne wurden von dem Personalbereitstellungsunternehmen zwar vermeintlich als Betriebsausgaben verbucht, aber nicht vollständig an die Beschäftigten ausbezahlt. Der offiziell gemeldete Bruttolohn entsprach zwar dem kollektivvertraglich vorgesehenen Betrag, tatsächlich wurde den Beschäftigten jedoch ein deutlich geringerer Nettolohn ausgezahlt. Die Differenz landete mutmaßlich über fingierte Barabflüsse und die zuvor unterzeichneten Blankobelege im persönlichen Einflussbereich der Geschäftsführung.
Den Beschäftigten wurden darüber hinaus keine Lohnzettel ausgehändigt, was eine Überprüfung der tatsächlichen Lohnverrechnung verhinderte und den Betrug zusätzlich verschleierte.
Der ermittelte Steuerschaden beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Die Ermittlungsergebnisse wurden der zuständigen Justizbehörde angezeigt. Dort wird nun über die Anklageerhebung in diesem Finanzstrafverfahren entschieden.