Tiroler Gastronom hinterzog über Onlineplattform 230.000 Euro Steuern Automatische Datenmeldungen von Verkaufs-Plattformen an Finanz überführen Steuerbetrüger

Die verpflichtende Übermittlung von Umsatzdaten durch Online-Plattformen an die Finanzverwaltung trägt maßgeblich zur Sicherstellung der Steuerehrlichkeit bei. Ein aktueller Fall zeigt deutlich, dass Steuerhinterziehung auch bei digitalen Leistungen konsequent aufgedeckt wird.

Seit dem 1. Jänner 2020 sind Plattformbetreiber, die den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Kundinnen und Kunden in Österreich ermöglichen, verpflichtet, detaillierte Informationen zu den erzielten Umsätzen aufzuzeichnen und an die Finanzverwaltung zu melden. Dazu gehören unter anderem die Identität des Verkäufers, seine Bankverbindung, die Höhe der Umsätze sowie eine Beschreibung der gehandelten Waren. Diese Aufzeichnungen werden zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Versteuerung an das Finanzamt Österreich übermittelt.

Ein Tiroler Gastronomiebetreiber missachtete diese gesetzlichen Vorgaben. Der 40-Jährige hatte die Umsätze aus Bestellungen von Kunden über Online-Plattformen für Speisen und Getränke nicht angegeben.

Dank der übermittelten Plattformdaten konnte das Finanzamt Österreich die Unregelmäßigkeiten identifizieren und eine Betriebsprüfung veranlassen.

Unter dem Druck des Wissens um das Vorhandensein der Daten erstattete der Unternehmer vor Prüfungsbeginn Selbstanzeige.

Der Abgleich der Plattformdaten mit den Steuererklärungen des Unternehmers ergab, dass er diese Umsätze verschwiegen und so 230.000 Euro Steuern hinterzogen hatte.

„Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen vom Finanzamt Österreich zu diesem wichtigen Erfolg. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Angriff auf unser Gemeinwesen. Niemand darf sich aus Steuerpflichten davonstehlen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern stärkt auch die Steuermoral und die breite Akzeptanz der steuerlichen Verpflichtungen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

Aufgrund finanzstrafrechtlicher Bestimmungen wurden die hinterzogenen und nachzuzahlenden Steuern um 20 % erhöht, inklusive Säumniszuschläge und Zinsen wurden dem Unternehmer rund 286.000 Euro vorgeschrieben.